Hochwasser und Hochwasserschutz
Wie gefährdet ist der Ort und vor allem das Haus, in dem ich wohne? Dem Link folgend gibt es Informationen zu den Hochwasserkarten: www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/buergerinnen-und-buerger-vor-dem-hochwasser
Wer ist zuständig für den Hochwasserschutz?
Wasserhaushaltsgesetz: Paragraf 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen. Dem Link folgend gibt es ebenfalls Informationen: www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__37.html
Überflutungsflächen Utzenfeld: Auf der Karte sind die Überflutungsflächen bei Extremhochwasser abgebildet.
Die Definition zu den jeweiligen Hochwasserbezeichnungen wie HQ 10, HQ 50 usw. erhalten Sie dem Link folgend: www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/hochwassergefahrenkarten
Wer Unterstützung zu den Kartenzugängen benötigt, kann gerne beim Rathaus vorbeikommen.