Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018

Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 19. Februar 2018 die  Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 bestätigt.

Der Haushaltsplan 2018 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeord­nung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 5. bis einschließlich 12. März 2018 beim GVV Schönau - Rechnungsamt - öffentlich aus. Die Haus­halt­satzung für das Haushaltsjahr 2018 ist während derselben Zeit an der Anschlagstafel der Gemeinde angeschlagen. Gemäß der Bekanntmachungssatzung wird auf diesen Anschlag hingewiesen.

(Erstellt am 26. Februar 2018)

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