Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018
Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 19. Februar 2018 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 bestätigt.
Der Haushaltsplan 2018 liegt gemäß § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 5. bis einschließlich 12. März 2018 beim GVV Schönau - Rechnungsamt - öffentlich aus. Die Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2018 ist während derselben Zeit an der Anschlagstafel der Gemeinde angeschlagen. Gemäß der Bekanntmachungssatzung wird auf diesen Anschlag hingewiesen.