Utzenfeld » Gemeindeleben » Grillplatz am Sportplatz

Grillplatz am Sportplatz

Es gilt! Wer zuerst anmeldet, grillt zuerst.

Anmeldungen sind möglich unter Telefon 07673 275 oder info@utzenfeld.de

Gerade in den Sommermonaten ist der Grillplatz am Sportplatz ein beliebter Treffpunkt. Um die Nutzung für alle zur Zufriedenheit zu regeln und auch Störungen/Belästigungen für die anliegenden Grundstücke zu vermeiden, wurde eine Benutzungsordnung erlassen und für alle Besucher des Grillplatzes gut lesbar in Form eines Schildes am Grillplatz angebracht.

Benutzungsordnung

Wir wünschen einen angenehmen Aufenthalt auf dieser Freizeitanlage. Damit sich alle Besucher an dem Grillplatz erfreuen können, ist die Einhaltung folgender Verhaltensregeln notwendig:

  1. Wir bitten um Mithilfe, dass die Einrichtungen nicht beschädigt werden, keine Unfallgefahren entstehen und die Platzfläche sauber bleibt, indem Abfälle idealerweise mitgenommen oder in den Abfallbehältern entsorgt werden. Störungen der Mitbürger im gegenüberliegenden Wohngebiet sollten vermieden und die umliegenden Grundstücke nicht betreten werden.
  2. In der Zeit von 22 bis 6 Uhr ist die Nachtruhe zu beachten.
  3. Das Feuermachen außerhalb der eingerichteten Grillstelle ist untersagt. Es darf nur unbehandeltes, trockenes Holz verbrannt werden, welches von den Nutzern mitgerbacht werden muss. Das Verbrennen von Abfällen und behandeltem Holz ist verboten. Das Feuer darf maximal 1 Meter hoch sein.
  4. Das Befahren der Anlage mit Motorfahrzeugen ist untersagt.
  5. Hunde sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen mit Hundekot sind unverzüglich zu entfernen.
  6. Das Aufstellen von Zelten und Betreiben technischer Anlagen, z.B. Notstromaggregaten, ist nur mit Erlaubnis der Gemeinde Utzenfeld zulässig.
  7. Musikanlagen und Musikinstrumente dürfen nur so betrieben werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden.
  8. Die Bestimmungen der örtlichen Polizeiverordnung, des Jugendschutzes und Naturschutzes sind einzuhalten.

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden und zu einem Platzverweis führen.

Anfragen

Anfragen wegen der Erteilung von Erlaubnissen nach den Ziffer 6 sowie Rückfragen beantwortet die Gemeinde Utzenfeld unter der Telefon 07673 275 oder info@utzenfeld.de

Falls Sie nach der o.g. Benutzungsordnung eine Erlaubnis der Gemeinde Uteznfeld benötigen, können Sie diese per E-Mail mit nachfolgenden Angaben beantragen:
Erlaubnispflicht wegen:

  • Aufstellen Zelt
  • Betreiben folgender technischer Anlagen

Benötigte Angaben:

  • Datum der Benutzung
  • Uhrzeit
  • verantwortliche Person (Familienname, Vorname, Geburtstag, Anschrift)
  • Handy-Nummer
  • E-Mail-Adresse
  • Anlass
  • ungefähre Anzahl Personen
  • geplantes Ende

Gemeinde Utzenfeld

Wiesentalstraße 29
79694 Utzenfeld
Telefon 07673 275
Fax 07673 91457
E-Mail info@utzenfeld.de
Kontaktformular

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Kindergartenanmeldung