Einfuhr und Reiseverkehr

Sie wollen in den Urlaub fahren und würden Ihr Heimtier gerne auf die Reise mitnehmen?

In der Regel ist das möglich. Für den Reiseverkehr mit Heimtieren gibt es aber strenge Anforderungen. Eine Verschleppung von Tollwut muss ausgeschlossen werden.

Alle Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) müssen

  • eindeutig gekennzeichnet,
  • wirksam gegen Tollwut geimpft sein und
  • einen Heimtierausweis besitzen.

Welche Anforderungen Sie darüber hinaus erfüllen müssen, hängt davon ab, in welches Land Sie reisen beziehungsweise aus welchem Land Sie wieder in die Europäische Union (EU) einreisen.
Unterschiede bestehen zwischen Mitgliedstaaten der EU, gelisteten Drittländern und nichtgelisteten Drittländern.
Die grundlegenden Anforderungen können Sie in der Leistungsbeschreibung "Reiseverkehr - mit Heimtieren einreisen" nachlesen.

Achtung: Tiere, die die Anforderungen nicht erfüllen, werden auf Kosten des Tierhalters oder der Tierhalterin in das Herkunftsland zurückgeschickt oder unter amtliche Quarantäne in der Regel in einem Tierheim gestellt.
Besteht der Verdacht auf Tollwut, darf das Tier sogar getötet werden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Gemeinde Utzenfeld

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79694 Utzenfeld
Telefon 07673 275
Fax 07673 91457
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