Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Das Landratsamt Lörrach hat mit Verfügung vom 17. Dezember 2025 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Utzenfeld hat in der Sitzung vom 29. Januar 2026 beschlossen, der Ablehnung der Kreditermächtigung von 200.000 Euro beizutreten.
Der Haushaltsplan 2026 liegt gem. § 81 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Zeit vom 6. bis einschließlich 16. Februar 2026 beim GVV Schönau - Rechnungsamt - öffentlich aus. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 ist während derselben Zeit an der Anschlagstafel der Gemeinde angeschlagen.

