Radon-Bodenluftmessung auf Flurstücken der Gemeinde
Der Gesetzgeber sieht mit dem Gesetz zum "Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrISchG)" Regelungen zum Schutz vor Radon in Innenräumen vor.
Im Zuge dessen ist es unter anderem erforderlich, Messungen zur Bestimmung der Radonkonzentration in der Bodenluft vorzunehmen. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) hat die TÜV SÜD Energietechnik Baden-Württemberg (TÜV SÜD ET) deshalb mit der Durchführung von Radon-Bodenluftmessungen in Baden-Württemberg beauftragt.
Im Zeitraum zwischen Mai und Oktober des Jahres werden im Bereich Utzenfluh, Schlammweiher und Streiflisgraben Messungen durchgeführt.Um Beachtung wird gebeten.