Utzenfeld » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Erlaubnis beantragen für Außenstart und Außenlandung von Luftfahrzeugen

Wenn Sie mit einem Luftfahrzeug außerhalb der dafür genehmigten Flugplätze starten und landen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde und der Grundstückseigentümer oder einer berechtigten Person für das Gelände.

Außerdem benötigen Sie eine Erlaubnis für Starts und Landungen auf Flugplätzen:

  • außerhalb der Start- oder Landebahnen, die in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt sind
  • außerhalb der Betriebszeiten
  • innerhalb von Zeiten mit Betriebsbeschränkung
  • wenn Sie andere Luftfahrzeuge, als in der Genehmigung für den Flugplatz festgelegt, dort betreiben wollen.

In diesen Fällen benötigen Sie neben der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde auch die Zustimmung des Flugplatzbetreibers.

Wenn Sie auf einem Gelände außerhalb eines Flugplatzes landen oder starten möchten, benötigen Sie die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder einer berechtigten Person für das Gelände.

Sie brauchen keine Erlaubnis für eine Außenlandung,

  • wenn Sie bei Ihrem Luftfahrzeug den Ort der Landung nicht vorhersehen können oder
  • wenn Sie unerwartet landen müssen
    • aus Gründen der Sicherheit oder
    • um zu helfen, wenn eine andere Person in Gefahr ist
  • bei Überlandflügen von
    • Segelflugzeugen
    • Hängegleitern
    • Gleitschirmen
    • bemannten Heiß-/Gasballonen

In diesen Fällen ist die Besatzung verpflichtet, gegenüber Berechtigten (Eigentümer, Pächter, Behörden) Auskunft über Name und Wohnsitz zu geben.

  • des Halters oder der Halterin des Luftfahrzeugs
  • des Luftfahrzeugführers beziehungsweise der Luftfahrzeugführerin
  • des Versicherers

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Fügen Sie dem Antrag die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder der Grundstückseigentümerin oder der berechtigten Person bei.

Fristen

Reichen Sie den vollständigen Antrag mindestens 10 Werktage vor dem Datum ein, an dem die Genehmigung benötigt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • vollständig ausgefüllter Antrag
  • Umgebungs- und Lagepläne
  • Fotos des Startgeländes
  • Zustimmung der Grundstückseigentümer/ Gemeindeverwaltung

Kosten

EUR 30,00 - 500,00, abhängig vom Bearbeitungsaufwand, von der Art des Luftfahrzeugs sowie dem Gelände, auf dem Sie starten oder landen möchten.

Hinweis: Entstehen beim Start oder bei der Landung Schäden (auch Flurschaden), haben die Besitzer des Grundstücks ein Recht auf Schadensersatz.

Bearbeitungsdauer

mindestens 10 Werktage

Hinweise

Bitte reichen Sie Ihren Antrag vollständig ein

Freigabevermerk

08.10.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Utzenfeld

Wiesentalstraße 29
79694 Utzenfeld
Telefon 07673 275
Fax 07673 91457
E-Mail info@utzenfeld.de
Kontaktformular

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

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