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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Ausdruck aus dem Handelsregister beantragen

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis. Es wird elektronisch geführt. Auf Wunsch erstellt Ihnen das Registergericht einen Ausdruck von den Eintragungen und den eingereichten Dokumenten.

Beispiel: Namen der Personen, die für das eingetragene Unternehmen vertretungsberechtigt sind.

Sie erhalten Informationen

  • über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) oder Einzelkaufleute und
  • zu Tatsachen und Rechtsverhältnissen, die im Geschäftsleben wichtig sind.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

das Registergericht, in dessen Registerbezirk sich die Niederlassung der betreffenden Kauffrau beziehungsweise des betreffenden Kaufmanns oder der Sitz der betreffenden Gesellschaft befindet

Hinweis: Registergerichte sind in Baden-Württemberg die Amtsgerichte Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie können die Daten auch online abrufen.
  • Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder schriftlich beantragen:
    • Sprechen Sie persönlich beim zuständigen Registergericht vor, bekommen Sie den Ausdruck sofort.
    • Beantragen Sie den Ausdruck schriftlich, erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung.
      Spätestens wenn der Betrag dem zuständigen Registergericht gutgeschrieben wurde, sendet es Ihnen den geforderten Ausdruck zu.

Der Auszug kann Teilnehmenden am elektronischen Rechtsverkehr auch elektronisch übermittelt werden. Eine Übermittlung als einfache E-Mail ist aber nicht möglich.
Auskünfte erteilt Ihnen das zuständige Registergericht.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Wenn Sie die Daten online abrufen: keine.

Wenn Sie den Ausdruck persönlich oder elektronisch beantragen

  • und in Papierform möchten:
    • für einfache Ausdrucke: EUR 10,00
    • für amtliche Ausdrucke: EUR 20,00

  • und im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs möchten:
    • für eine unbeglaubigte Datei: EUR 5,00
    • für eine beglaubigte Datei: EUR 10,00

Hinweise

keine

Freigabevermerk

10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Utzenfeld

Wiesentalstraße 29
79694 Utzenfeld
Telefon 07673 275
Fax 07673 91457
E-Mail info@utzenfeld.de
Kontaktformular

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

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